Häufig gestellte Fragen
Sind die Neubauwohnungen bereits fertiggestellt?
Ja. Die Neubauwohnungen sind vollständig fertiggestellt und können unmittelbar besichtigt werden.
Kann man die Wohnungen besichtigen?
Ja. Die fertiggestellten Wohnungen können nach vorheriger Terminabsprache besichtigt werden. So können Sie sich vor Ort einen direkten Eindruck von der Architektur, der Ausstattung und der Wohnqualität verschaffen.
Kann ich mir bereits realisierte Projekte von JOPE ansehen?
Ja. Neben den Wohnungen in der R95 organisiert Ihr Ansprechpartner gerne Besichtigungstermine weiterer Referenzobjekte der JOPE-Gruppe.
Weitere Referenzen finden Sie zudem auf www.jope.ag.
Welche Vorteile bietet die Holzbauweise?
Wesentliche Teile der Neubauwohnungen wurden in moderner Holzbauweise errichtet. Die Konstruktion verbindet einen ressourcenschonenden Baustoff mit hoher Energieeffizienz und einem angenehmen Raumklima. Teilweise bleiben hochwertige Holzoberflächen sichtbar und verleihen den Wohnungen einen besonderen architektonischen Charakter.
Wie verhält sich Holzbau im Brandfall im Vergleich zum konventionellen Bau?
Moderner Holzbau erfüllt die gleichen gesetzlichen Brandschutzanforderungen wie konventionelle Bauweisen. Tragende Holzelemente sind so dimensioniert und konstruiert, dass sie im Brandfall über die vorgeschriebenen Zeiträume ihre Tragfähigkeit behalten. Grundlage sind die entsprechenden Brandschutzkonzepte sowie die erforderlichen baulichen und technischen Schutzmaßnahmen.
Wie verhält sich Holzbau bei Wasserschäden?
Holzkonstruktionen werden so geplant und ausgeführt, dass Feuchtigkeit lokalisiert und betroffene Bauteile gezielt getrocknet, saniert oder gegebenenfalls ausgetauscht werden können. Durch den systematischen Aufbau lassen sich betroffene Bereiche häufig klar abgrenzen.
Wie werden die Wohnungen beheizt?
Die Neubauwohnungen verfügen über eine nachhaltige Wärmeversorgung über Luftwärmepumpen und Fußbodenheizung. Dieses System sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und einen hohen Wohnkomfort.
Können die Wohnungen gekühlt werden?
Für den Sommerbetrieb lassen sich für Aufstockung und Neubau die Luftwärmepumpen auf reversiblen Betrieb umschalten. Die Umschaltung erfolgt durch die im jeweiligen Raum positionierten Thermostate. Dadurch kann die Fußbodenheizung die Raumtemperatur um wenige Grad Celsius absenken und sorgt für eine sanfte, unterstützende Kühlung. Ein vollwertiger Ersatz für eine klassische Klimaanlage ist dieses System jedoch nicht.
Wer kümmert sich um die Erstvermietung?
Für Kapitalanleger bieten wir die Erstvermietung der Wohnung kostenfrei an.
Wer verwaltet das Objekt?
Das Objekt wird von der Immobilienverwaltung Riebeling betreut, die auf die Verwaltung von Kapitalanlage-Immobilien spezialisiert ist. Optional übernimmt die
Immobilienverwaltung Riebeling auch die Mietenverwaltung. (https://www.riebeling.eu/).
Mit welchen Mieteinkünften kann ich rechnen?
Die Wohnungen sind teilweise vermietet. Mietsteigerungen sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten möglich. Der Verkäufer schätzt, je nach Wohnungsgröße und Lage im Objekt, mit Zielmieten von durchschnittlich 23,40 €/m². Grundlage dieser Einschätzung sind Vergleichsmieten in den bereits vermieteten Einheiten sowie interne und externe Marktanalysen, welche die angesetzten Mieten bestätigen. Da die tatsächlich erzielbare Miete von der jeweiligen Wohnung sowie der zukünftigen Marktentwicklung abhängt, kann der Verkäufer keine Garantie für die Miethöhe oder deren zukünftige Entwicklung übernehmen.
Gibt es steuerliche Vergünstigungen?
Ja. Bei einer Vermietung können die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten grundsätzlich steuerlich abgeschrieben werden. Für Neubauten gilt aktuell eine lineare Abschreibung von 3 % pro Jahr.
Erfolgt der Erwerb noch im Jahr der Fertigstellung – bei den Wohnungen der R95 also bis Ende 2026 – kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen alternativ die degressive Abschreibung von 5 % pro Jahr auf den jeweiligen Restwert genutzt werden. Dadurch fallen die Abschreibungsbeträge insbesondere in den ersten Jahren höher aus. Für die steuerliche Behandlung des individuellen Erwerbs ist eine Abstimmung mit dem persönlichen Steuerberater unabdingbar.
Sind die Neubauwohnungen von der Mietpreisbremse betroffen?
Aktuell gilt für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden die Mietpreisbremse nicht. Die konkrete mietrechtliche Einordnung richtet sich nach den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen.